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Das Portal für Zahnärzte
und Praxisteams
Information der KZV Hamburg

Der Angestellte Zahnarzt ist als Arbeitnehmer bei einem zugelassenen Vertragszahnarzt beschäftigt und verfügt dort über keine eigene Zulassung. Die Beschäftigung eines Angestellten Zahnarztes wird auf Antrag des anstellenden Vertragszahnarztes durch den Zulassungsausschuss genehmigt. Im Zuge des Antragsverfahrens ist dem Zulassungsausschuss der Anstellungsvertrag vorzulegen. 

Ein Angestellter Zahnarzt wird seiner wöchentlichen Arbeitszeit entsprechend im Verteilungsmaßstab (VM) gewertet (siehe Tabelle "Angestellter Zahnarzt"):

Wertung im Verteilungsmaßstab nach Arbeitszeit

Wochenstunden

Faktor

bis 10 Stunden

0,25

über 10 - 20 Stunden

0,50

über 20 - 30 Stunden

0,75

über 30 Stunden

1,00

Anmeldung eines angestellten Zahnarztes und Gebühren:

Antragsformulare erhalten Sie nach telefonischer Kontaktaufnahme mit Frau Hella oder Frau Heidtmann.

Im Zuge eines Antragsverfahrens zur Genehmigung der Beschäftigung eines Angestellten Zahnarztes fallen Gebühren in Höhe von insgesamt 920 € an. (§§ 46 1c, 2a und b Zahnärzte-ZV)

Zusätzlich ist für die Beschäftigung eines Angestellten Zahnarztes monatlich ein Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 95,50 € zuzüglich des KZBV-Mitgliedsbeitrages in Höhe von 22,10 € von Ihnen zu entrichten.

Eine individuelle telefonische Beratung vor Antragstellung sollte daher in Ihrem persönlichen Interesse liegen. Gegebenenfalls lässt sich Ihr Vorhaben auch ohne diese Kosten realisieren.

Abmeldung eines angestellten Zahnarztes:

Abmeldeformular PDF 196 KB

Sabine Hella

Sachbearbeiterin

Nicole Heidtmann

Sachbearbeiterin