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Information der KZV Hamburg

Hamburger Zahnarztzahlen / Bedarfsplan

Die KZV Hamburg ermittelt mit Stand 31.12. eines jeden Jahres die Hamburger Zahnarztzahlen und stellt bis zum 30.06. des Folgejahres einen Bedarfsplan (Planungsblatt B = Zahnärztliche Versorgung, Planungsblatt C  = Kieferorthopädische Versorgung) auf, über den der Landesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen beschließt.

Beschluss des Landesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen vom 28.06.2024: 

"Nach Prüfung der Bedarfszahlen des Bedarfsplanes, Stand 31.12.2023, beschließt der Landesausschuss, dass eine bestehende oder drohende Unterversorgung nach § 16 Z-ZV für keinen Planungsbereich festgestellt wird.

Bedarfsplanung-Richtlinie Zahnärzte und Planungsblätter B und C

Bedarfsplanungs-Richlinie Zahnärzte
Planungsblatt B - Zahnärztliche Versorgung per 31.12.2023 (Stand: 16.07.2024)
Planungsblatt C - Kieferorthopädische Versorgung per 31.12.2023 (Stand: 16.07.2024)

Letzte Aktualisierung: 16.07.2024

Susanne Oetzmann-Groß

Assistentin des Vorstandes

Montags - Donnerstags 7:30 Uhr - 15:30 Uhr