Hamburger Zahnarztzahlen / Bedarfsplan
Die KZV Hamburg ermittelt mit Stand 31.12. eines jeden Jahres die Hamburger Zahnarztzahlen und stellt bis zum 30.06. des Folgejahres einen Bedarfsplan (Planungsblatt B = Zahnärztliche Versorgung, Planungsblatt C = Kieferorthopädische Versorgung) auf, über den der Landesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen beschließt.
Beschluss des Landesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen vom 09.08.2019:
"Nach Prüfung der Bedarfszahlen des Bedarfsplanes, Stand 31.12.2018, beschließt der Landesausschuss, dass eine bestehende oder drohende Unterversorgung nach § 16 Z-ZV für keinen Planungsbereich festgestellt wird.
Die Widerspruchsfrist durch die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz endet am 15.10.2019.
Hinweis:
Der Bedarfsplan stellt gleichzeitig die Übersicht zum allgemeinen bedarfsgerechten Versorgungsgrad und zum Stand der vertragszahnärztlichen Versorgung gemäß § 95 Abs. 1b Satz 5 SGB V dar.
Bedarfsplanung-Richtlinie Zahnärzte und Planungsblätter B und C
Letzte Aktualisierung: 27.08.2019