Betriebsstätten-Nummer
Angabe der Betriebsstätten-Nummer – wann ist sie erforderlich?
Die Betriebsstätten-Nummer ist anzugeben auf den Vordrucken:
- Muster 1: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- Muster 2: Verordnung einer Krankenhausverordnung
- Muster 4: Verordnung einer Krankenbeförderung
- Muster 6: Arzneiverordnungsblatt (Rezept)
Im zahnärztlichen Bereich wird die "Betriebsstätten-Nummer" durch die Angabe einer neunstelligen zahnärztlichen Abrechnungsnummer ersetzt und baut sich folgendermaßen auf:
Erste Stelle | "0" |
Zweite und dritte Stelle | "32" |
Vierte bis sechste Stelle | "001234" |
Die Betriebsstätten-Nummer lautet | "032001234" |
Das Feld "Zahnarztnummer" wird mit der "Lebenslangen Zahnarztnummer" des Zahnarztes belegt, der die Verordnung ausstellt, um so den Abgleich mit der elektronischen Signatur des verordnenden Zahnarztes zu gewährleisten. |
Letzte Aktualisierung: 02.08.2023