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Information der Zahnärztekammer Hamburg


Das größte Konfliktpotenzial birgt die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit. Hier die Fakten für minderjährige Auszubildende:

  • Die wöchentl. Arbeitszeit von 40 Stunden darf nicht überschritten werden.
  • Die tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden ebenfalls nicht.
  • Nach 4 Stunden müssen 15 Minuten - nach 6 Stunden 30 Minuten Pause gewährt werden.
  • Kein Notdienst am Wochenende.
  • Die Ruhezeit zwischen Arbeitsende und -beginn beträgt 12 Stunden.
  • Der längere Berufsschultag wird mit 8 Stunden auf die wöchentliche Arbeitszeit angerechnet.
  • Am Tag der Berufsschule darf die tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden ebenfalls nicht überschritten werden.
  • Arbeitszeit muss bis 20.00 Uhr geendet haben und darf nicht vor 6.00 Uhr beginnen, unter Berücksichtigung der Ruhezeiten.

Fakten bei volljährigen Auszubildenden:

  • Die wöchentliche Arbeitszeit für die Ausbildung beträgt auch hier 40 Stunden.
  • Das Arbeitszeitgesetz erlaubt bei über 18-Jährigen jedoch in der Ausbildung bis zu 48 Stunden/Woche (Arbeitszeitgesetz).
  • Notdienst ist erlaubt, muss jedoch innerhalb von 4 Wochen mit Freizeit ausgeglichen werden.
  • Eine Beschäftigung an beiden Berufsschultagen in der Praxis ist unter Berücksichtigung der max. Arbeitszeit/Tag möglich. Als Berechnungsbeispiel lesen Sie bitte bei den Ausführungen zu den minderjährigen Auszubildenden nach.

Gut zu wissen:

  1. In dem Moment, wo die minderjährige Auszubildende volljährig wird, gelten sofort die Berechnungen der wöchentlichen Arbeitszeit für Volljährige.
  2. Wenn die Berufsschule Ferien hat, die immer identisch mit den Hamburger Schulferien sind, steht jede Auszubildende Vollzeit der Praxis zur Verfügung. Im Falle der Teilzeitausbildung bleiben die vereinbarten Stunden/Woche.
  3. Anders bei der Urlaubsberechnung: Hier ist entscheidend, wie alt die Auszubildenden am 1. eines Kalenderjahres sind. Auch wenn am 02.01. eine Auszubildende 18 wird, hat sie das ganze Jahr den Urlaubsanspruch einer 17-Jährigen (Bundesurlaubsgesetz).
  4. Die duale Ausbildung wird vom Berufsbildungsgesetz geregelt.
  5. Finden Sie eine Überstundenregelung.
  6. Minusstunden gibt es bei Auszubildenden nicht. Auszubildende haben einen Rechtsanspruch auf Ausbildung, der Ausbilder muss Ausbildung gewährleisten.

Es ist gerade bei Personalmangel und oft auch in den Teams untereinander nicht leicht, für diese gesetzlichen Bestimmungen Verständnis aufzubringen. Doch vermeiden alle so negative Wahrnehmungen des Berufsbildes ("da musst du rund um die Uhr arbeiten ...") und eine motivierte Auszubildende macht im Team viel mehr Freude als Streit und Frustration. Das überträgt sich grundsätzlich auf alle Patienten.

Für Ihre Fragen schreiben Sie uns gern eine Mail.