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Information der KZV Hamburg

Rückgabe der vertragszahnärztlichen Zulassung

Möchte der Vertragszahnarzt seine vertragszahnärztliche Tätigkeit endgültig einstellen, erklärt er gegenüber dem Zulassungsausschuss den Verzicht auf seine Zulassung.

Der Verzicht ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung und kann nicht zurückgenommen werden.