Rückgabe der vertragszahnärztlichen Zulassung
Möchte der Vertragszahnarzt seine vertragszahnärztliche Tätigkeit endgültig einstellen, erklärt er gegenüber dem Zulassungsausschuss den Verzicht auf seine Zulassung.
Der Verzicht ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung und kann nicht zurückgenommen werden.