Zulassung mit Beschränkung des Versorgungsauftrages
Eine Zulassung bei gleichzeitiger Beschränkung des Versorgungsauftrages gibt dem Vertragszahnarzt die Möglichkeit, Beruf und Privates besser miteinander vereinbaren zu können. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, neben der vertragszahnärztlichen Tätigkeit einer anderen beruflichen Betätigung nachzugehen.