Antwort
Nein, die Nachweispflicht über die fachliche Fortbildung erstreckt sich ausschließlich auf Vertragszahnärzte und Angestellte Zahnärzte. Assistenten sind nicht davon betroffen.
Nein, die Nachweispflicht über die fachliche Fortbildung erstreckt sich ausschließlich auf Vertragszahnärzte und Angestellte Zahnärzte. Assistenten sind nicht davon betroffen.