Körperschaft des Öffentlichen Rechts
Rechtsgrundlagen
Die Gründung des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Hamburg erfolgte durch Kammerbeschluss und behördliche Genehmigung zum 01.05.1964, um allen Kammerangehörigen und ihren Familien einen Rechtsanspruch auf Versorgungsleistungen im Alter, im Todesfall und bei Berufsunfähigkeit zu gewähren.
Das Versorgungswerk ist ein Bestandteil der Zahnärztekammer Hamburg und wird als teilrechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts geführt. Es kann in eigenem Namen handeln, klagen und verklagt werden.
Die Aufsicht wird ausgeübt von der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Hamburg. Rechtliche Grundlagen für das Versorgungswerk sind das Hamburgische Kammergesetz für Heilberufe (HmbKGH) und das Versorgungsstatut des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Hamburg.
Versicherungspflichtig sind alle Mitglieder der Zahnärztekammer Hamburg, die im Land Hamburg zahnärztlich tätig sind oder Erwerbsersatzeinkommen aus zahnärztlicher Tätigkeit beziehen.
Verwaltungsorgane
Gemäß § 2 des Versorgungsstatuts sind als Verwaltungsorgane für die Durchführung der Aufgaben des Versorgungswerkes zuständig:
- die Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer
- der Versorgungsausschuss (geschäftsführender Ausschuss gemäß § 7 Absatz 7 HmbKGH)
Versorgungsausschuss
Der Versorgungsausschuss führt die Geschäfte des Versorgungswerkes, soweit sie nicht durch das Versorgungsstatut oder die Verwaltungsrichtlinie anderen Organen übertragen sind; er bedient sich dabei der Beratung durch den Aktuar, den Justitiar und den hauptamtlichen Geschäftsführer. Außerdem führt er die Beschlüsse der Delegiertenversammlung durch und verwaltet das Vermögen des Versorgungswerkes.
Über Anträge, die nach dem Versorgungsstatut gestellt werden, entscheidet der Versorgungsausschuss und setzt insbesondere die Versorgungsleistungen für die Mitglieder und deren Hinterbliebene fest. Über Widersprüche entscheidet der Widerspruchsausschuss der Zahnärztekammer, sofern der Versorgungsausschuss nach Anhörung des Vorstands der Zahnärztekammer dem Widerspruch nicht abhilft.





Verwaltung
Die Verwaltung für das Versorgungswerk Hamburg setzt sich wie folgt zusammen:
Geschäftsführer: Dipl.-Betriebswirt Gerald Matthies
Geschäftsführer: Philipp van Hove
Sekretärin der Geschäftsführung: Melanie Bolte
Teamorganisation / Buchhaltung: Melanie Wiglow
Mitgliederverwaltung: Annika Behrens, Janine Heinemann (Kontakte siehe unten)
Seit dem 01.01.1992 besteht mit dem Versorgungswerk der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern eine Verwaltungsunion. Auch auf die Mitarbeiterinnen der Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern kann zurückgegriffen werden, sodass gegenseitig Synergien genutzt werden können. Die Verwaltungskosten gliedern sich geschäftsmäßig in Vermögensverwaltungskosten und in Kosten für den Versicherungsbetrieb. Dabei werden die Vermögensverwaltungskosten aus den Erträgen des Vermögens und die Kosten des Versicherungsbetriebes anteilig aus den Beiträgen und Renten gedeckt. Im Geschäftsjahr 2013 betrugen die allgemeinen Verwaltungskosten rund € 200.000,00.