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Das Portal für Zahnärzte
und Praxisteams
Information der KZV Hamburg

Zulassung

Mit der Zulassung erwirbt der Vertragszahnarzt das Recht, an der vertragszahnärztlichen Versorgung von gesetzlich krankenversicherten Patienten teilzunehmen und die erbrachten Leistungen über die KZV Hamburg abzurechnen.

Die persönliche Zulassung als Vertragszahnarzt wird für einen bestimmten Praxissitz erteilt; eine Zulassung für einen Ortsteil oder ähnliches ist nicht zulässig. 

Grundsätzlich ist die vertragszahnärztliche Tätigkeit persönlich in eigener Praxis auszuüben.

Dabei bieten sich folgende Praxisformen an:

  • Einzelpraxis
  • Berufsausübungsgemeinschaft am selben Ort (BAG)
  • Berufsausübungsgemeinschaft an unterschiedlichen Orten (ÜBAG)
  • auch KZV-übergreifend (ÜBAG)
  • Praxisgemeinschaft (PG)
  • Zweigpraxen

Über die einzelnen Möglichkeiten der Berufsausübung in unterschiedlichen Praxisformen beraten Sie gern unsere zuständigen Mitarbeiter. 

Darüber hinaus können Sie auch gern eine individuelle Niederlassungsberatung in Anspruch nehmen. Die Beratung ist kostenfrei.

Gesetzliche Grundlagen

Sozialgesetzbuch (SGB), Fünftes Buch V
Zulassungsverordnung für Zahnärzte (Z-ZV)
Zahnheilkundegesetz
Bedarfsplanungsrichtlinie

Nicole Heidtmann

Sachbearbeiterin

Sabine Hella

Sachbearbeiterin

Weitere Infos

  • Antragsformulare
  • Erläuterungen zu Praxisformen 
  • Erläuterungen zu weiteren Anträgen
  • Termine Sitzungen Zulassungsausschuss