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Information der Zahnärztekammer Hamburg

Aus dem HZB 12-2012

Die Leistungsbeschreibung der Geb.-Nr. 2000 GOZ lautet: „Versiegelung von kariesfreien Zahnfissuren mit aushärtenden Kunststoffen, auch Glattflächenversiegelung, je Zahn“. Als Material müssen aushärtende Kunststoffe zum Einsatz kommen. Die zusätzliche Materialberechnung ist nicht möglich. Es ist für die Berechnung nicht ausschlaggebend, ob es sich um eine Fissurenversiegelung an einem Milchzahn oder an einem bleibenden Zahn handelt. Grundsätzlich ist die Leistung einmal je Zahn (nicht je Fissur) für die Versiegelung kariesfreier Fissuren berechnungsfähig. Die relative Trockenlegung ist mit der Gebühr abgegolten. Die Verwendung von Kofferdam ist nach Geb.-Nr. 2040 GOZ zusätzlich berechnungsfähig.

In der neuen Gebührenordnung für Zahnärzte 2012 ist die Geb.-Nr. 2000 GOZ nun um die Glattflächenversiegelung erweitert worden (auch Wurzeloberfläche). Die genannte Gebührenposition beschreibt somit zwei verschiedene Leistungen, die auch unabhängig voneinander nebeneinander an einem Zahn anfallen und dann auch nebeneinander berechnet werden können. Wenn z. B. an Zahn 36 eine occlusale Fissurenversiegelung durchgeführt wird, besteht die Möglichkeit, als weitere selbstständige Leistung vestibulär eine Glattflächenversiegelung durchzuführen und nach Geb.-Nr. 2000 GOZ zusätzlich zu berechnen. Auch für eine Teilversiegelung oder die Erneuerung oder Teilerneuerung einer Versiegelung ist die Gebühr in Ansatz zu bringen. Wird eine erweiterte Fissurenversiegelung durchgeführt, erfolgt die Berechnung wie für eine definitive Füllung statt nach Geb.-Nr. 2000 GOZ.

Neben den kieferorthopädischen Leistungen GOZ-Nrn. 6110 „Entfernung eines Klebebrackets einschließlich Polieren und ggf. Versiegelung des Zahnes“ und Geb.-Nr. 6130 „Entfernung eines Bandes einschließlich Polieren und ggf. Versiegelung des Zahnes“ ist die Geb.-Nr. 2000 GOZ nicht berechnungsfähig. Die genannten Gebührenpositionen enthalten in ihren Leistungsbeschreibungen bereits die Versiegelung des Zahnes.

Stephanie Schampel, GOZ-Abteilung