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Information der Zahnärztekammer Hamburg

Aus dem HZB 11-2016

Die zahnärztliche Leistung „ Behandlung überempfindlicher Zahnflächen, je Kiefer“ dient der Reduzierung von Sensibilitäten an Zähnen z. B. bei freiliegenden Zahnhälsen, nach Einschleifmaßnahmen oder Ähnliches. Die Leistung ist je Kiefer berechnungsfähig, maximal 2-mal je Sitzung. Eine Einschränkung bezüglich einer Berechnungshäufigkeit bezogen auf die Behandlungsfrequenz besteht gemäß Leistungsbeschreibung nicht. In jeder weiteren Sitzung ist die Leistung bei entsprechender Indikation erneut ansatzfähig.

Unterschiedliche Materialien, z. B. Fluoridierungsgele, -lacke oder Desensitizer können bei der Ausführung dieser Leistung ihre Anwendung finden. Besondere Umstände, Schwierigkeiten und zeitintensive Verfahren sind gemäß § 5 GOZ zu berücksichtigen.

Zum Leistungsinhalt der GOZ 2010 gehört die relative Trockenlegung; die absolute Trockenlegung ist nicht von der Leistung umfasst und kann zusätzlich mit der Geb.-Nr. 2040 berechnet werden. Ggf. notwendige Zahnreinigungsmaßnahmen sind ebenfalls zusätzlich berechnungsfähig.

Die Versorgung eines sensiblen Zahnhalses mit einen hochaktiven Lack nach der GOZ 2010 und die Applikation eines viskösen Fluoridsgels in anderen Bereichen – also nicht zahngleich – zur Kariesprophylaxe nach der GOZ 1020 haben unterschiedlichen Indikationen, sind jeweils für sich selbstständige Maßnahmen und nebeneinander abrechenbar.

Heidi Schuldt, GOZ-Abteilung, Zahnärztekammer Hamburg